Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre

BGB § 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre

[ Auszug: Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf v ... ]